Ein Viertel der Bundesbürger können ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Erreichen des Rentenalters ausüben. Statistisch gesehen sind Berufsgruppen mit starker körperlicher oder seelischer Belastung besonders gefährdet.
Bleibt die Arbeitskraft auf Dauer beeinträchtigt, bietet die gesetzliche Rente keine ausreichende Absicherung. Wer nach 1961 geboren wurde erhält nur noch eine geringe Erwerbsminderungsrente. Diese ist zusätzlich nach verbliebener Leistungsfähigkeit abgestuft und sichert im Ernstfall kaum das Existenzminimum. Den Betroffenen droht der soziale Absturz und der Gang zum Sozialamt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Versorgungslücke schließen und ist praktisch jedem Berufstätigen zu empfehlen. Bereits junge Berufsanfänger sollten eine entsprechende Versicherung abschließen, insbesondere wenn sie als Haupternährer eine Familie versorgen müssen. Dies gilt auch für das Berufsbild der Hausfrau. Ihre Arbeitskraft ist im Ernstfall kaum zu ersetzen und sollte gleichfalls versichert werden.
Wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Verletzung oder allgemeinem Kräfteverfall, für die Dauer von mindestens 6 Monaten nicht mehr in der Lage ist seinen erlernten Beruf wie zuvor auszuüben, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Leistung.
Der Versicherte erhält für die Dauer der gesundheitlichen Einschränkung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn nötig bis zum Ende Versicherungslaufzeit. Es empfiehlt sich eine Laufzeit zu wählen, die bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente reicht, da statistisch gesehen ab dem 55. Lebensjahr das Risiko eine Berufsunfähigkeit zu erleiden sprunghaft ansteigt.
Die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge ist unter anderem abhängig von Eintrittsalter, Beruf, Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsumfang. Wer seinen Lebensstandard im Versicherungsfall halten möchte, sollte eine Berufsunfähigkeitsrente in ausreichender Höhe wählen. Die Differenz zwischen den möglichen Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und dem aktuellen Nettoeinkommen muss durch die BU-Rente geschlossen werden. Wer das Inflationsrisiko ausschließen möchte, sollte eine dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung wählen, deren Rentenzahlungen jährlich ansteigen.
Die Versicherungsbedingungen, insbesondere die Gesundheitsfragen, sollten klar und unmissverständlich formuliert sein. Der Versicherte sollte wahrheitsgemäße Angaben
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