Steuererklärung: 5 Tipps, mit denen Sie Steuern sparen

Durch die Steuererklärung legen die Bürger den Finanzämtern die eigenen Einkünfte und Ausgaben vor, woraufhin daraus die erforderlichen Steuerabgaben ermittelt werden. Doch ist vielen nicht bewusst, dass man auch einige Steuern sparen kann, wenn kleine Tipps beachtet werden.

Hier sind 5 Tipps, mit denen Sie Steuern einsparen und mehr von Ihrem Geld haben.

Die Pendlerpauschale nutzen

Pro Kilometer Wegstrecke gibt es 0,35 EUR Entfernungspauschale, die als sogenannte Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben können. Dabei ist es vollkommen unabhängig, ob der Weg zur Arbeit mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln vorgenommen wird. Die Pendlerpauschale kann somit das zu versteuernde Jahreseinkommen deutlich senken, vor allem, wenn längere Arbeitswege vorgenommen werden. Abgerechnet wird jedoch nur der direkte Weg zur Arbeit, also der kürzeste, der erfolgen kann.

Möchte man nicht nur Steuern sparen, sondern auch etwas für seine Gesundheit tun, sollte man zum Fahrrad greifen. Denn auch wenn der Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad bestritten wird, wird die Pendlerpauschale gewährt!

Arbeitsmittel in der Steuererklärung angeben

Vor allem durch die Corona-Pandemie hat die Arbeit im Homeoffice deutlich zugenommen. Dabei vergessen viele Menschen, dass Anschaffungen wie Laptop, Büroeinrichtung und auch Strom- und Internetkosten steuerlich absetzbar sind. Auch Berufskleidung kann problemlos steuerlich geltend gemacht werden. Sogar Brillen, die für die Arbeit an Computern notwendig sind, dürfen als Werbungskosten aufgeführt werden.

Dabei liegt der Bruttohöchstbetrag für die sofortige Absetzung bei 952 Euro. Die Arbeitsmittel können jedoch auch über die Länge ihrer Nutzungsdauer steuerlich abzugsfähig gemacht werden, wenn der Bruttohöchstbetrag überschritten worden ist.

Tipp: Welches Finanzamt persönlich für einen zuständig ist, lässt sich ganz leicht auf finanzaemter.org nachschauen.

Baukindergeld beanspruchen

Eltern können von einem zusätzlichen Kindergeld, nämlich dem Baukindergeld profitieren. Das Baukindergeld dient dazu den Erwerb und Bau von Wohneigentum zu fördern. Das Baukindergeld wird dabei Elternteilen geboten, deren Haushaltseinkommen, welches sie zusammen erwirtschaften, unter die Grenze von 90.000 EUR fällt. Gibt es weitere Kinder im Haushalt, so erhöht sich diese Höchstgrenze um 15.000 EUR pro weiterem Kind.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, so werden die Eltern mit einem Betrag von 12.000 EUR zusätzlichem Kindergeld unterstützt, welches auf zehn Jahren aufgeteilt ausgezahlt wird.

Die Beantragung des Baukindergeldes erfolgt dabei direkt bei der KfW.

Reparaturen steuerlich absetzen

Kosten für etwaige Handwerkerbesuche sowie Haushaltshilfen, Schornsteinfeger, Heizungswarten oder Pflegedienste können sich steuermindernd auswirken. Dementsprechend sollten auch diese in Anspruch genommenen Dienste in der Steuererklärung eingepflegt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Kosten nur als reine Dienstleitungskosten abgerechnet werden. Die Materialkosten werden steuerlich nicht berücksichtigt. So können auch kleine Summen für die Dienstleistungen bereits das zu versteuernde Gesamteinkommen reduzieren.

Dauerhaft höhere Freibeträge beantragen

Wie bereits erwähnt, lassen sich viele Kosten über die Steuererklärung absetzen. Hierunter fallen dann Positionen wie die Pendlerpauschale, das Absetzen der Arbeitsmittel sowie Dienstleistungen, aber auch Unterhaltszahlungen und die Kosten zur Betreuung von Kindern. Werden diese Posten dauerhaft als sogenannte Werbungskosten und Sonderausgaben in der Steuererklärung aufgeführt, können die Freibeträge über das Finanzamt angepasst werden. Diese Freibeträge werden auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert und dienen somit dazu, dass das zu versteuernde Arbeitseinkommen sinkt und somit mehr Netto vom Brutto über bleibt. Die neu eingepflegten Freibeträge haben dann eine Gültigkeit von zwei Jahren und müssen anschließend wieder neu beantragt werden.