Seit Januar 2014 heißt es beim Silberkauf: „19 Prozent auf alles“. Da Deutschland eine EU-Richtlinie zur Angleichung der europäischen Mehrwertsteuersätze umzusetzen hatte, gehört der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent beim Kauf von Silbermünzen nunmehr der Vergangenheit an. Diese Entwicklung ist insbesondere für die privaten Anleger äußerst nachteilig, da bei einem späteren Silberverkauf diese Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet wird. Das bedeutet mit einfachen Worten, dass der Wert des Silbers um 19 % steigen müsste, damit der Verkauf zumindest kein Verlustgeschäft wird. Eine ansehnliche Rendite erzielt man hingegen erst bei noch stärkeren Wertsteigerungen, die in der Finanzwelt alles andere als an der Tagesordnung sind.
So nutzt man das Ausland als Steuer-Schlupfloch
Ein Tipp, dem „Ärgernis“ der vollen Mehrwertsteuerbelastung zu entgehen, stellt der steuerfreie Kauf von Silber im Ausland dar. Allerdings gilt es einige Punkte zu beachten, damit sich der Vorgang auch wirklich lohnt. Eine Bedingung ist, dass das Silber nach dem Erwerb weiterhin im Ausland verbleiben und gelagert werden muss. Passiert es die Grenze zu Deutschland, schlägt das deutsche Finanzministerium gnadenlos zu, und die Mehrwertsteuer muss nachträglich entrichtet werden. Die Lösung besteht in der Nutzung sogenannter Zollfreilager, wie es sie beispielsweise in der Schweiz gibt.
Liegen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen – der Weg zur Steuerersparnis
Das Zollfreilager ist seinem Wesen nach ein Lagerraum, der sich zwar territorial auf dem Gebiet der Schweiz (um bei diesem Beispiel zu bleiben) befindet, im Zollrecht aber als Transit-Bereich angesehen wird. Auf gut Deutsch gesagt: So lange das Silber im Lager verbleibt, fällt dafür auch keine Mehrwertsteuerbelastung an. Für den Anleger ergibt sich darüber hinaus ein zweiter attraktiver Vorteil. Die Lagerung in einem Zollfreilager ist aufgrund des hohen sicherheitstechnischen Niveaus ein mehr als beruhigender Verwahrungsort. Und dies sind die Eckpfeiler des Geschäftes:
- Nach dem Erwerb des Silbers wird dieses vom Hersteller ohne Umwege in das Zollfreilager geschickt, eine Mehrwertsteuerbelastung findet nicht statt – der Silberkauf wird also zum Nettopreis vollzogen.
- Natürlich kann man sich zu jedem Zeitpunkt dafür entscheiden, sich das Silber in physischer Form nach Deutschland liefern zu lassen. In diesem Falle ist jedoch bei Übergabe der Ware die zunächst gesparte Steuer nachzuentrichten. Entschließt man sich hingegen, das Silber nach der Entnahme aus dem Zollfreilager auch zukünftig in der Schweiz zu lassen, spart man immer noch im Vergleich zum Silberkauf in Deutschland – der fällig werdende Schweizer Mehrwertsteuersatz beträgt „lediglich“ 8 %. Die Differenz zu den in Deutschland geltenden 19 % wäre allerdings bei Grenzübertritt der Ware nachzuzahlen.
- Der überwiegende Teil der Privatanleger entscheiden sich daher für eine Veräußerung der Silberbarren und -münzen und die anschließende Erstattung des Gegenwerts. Unter dem Strich wurde man bei diesem Szenario zu keiner Zeit von irgendeiner Mehrwertsteuer belastet, sie wurde zu 100 % eingespart.
Bei diesem Ankaufmodell von Silber kommen jedoch Kapitalschutzgedanken, die man mit dem Erwerb von Silber eventuell verbunden hatte, nicht zum Tragen. Die hier vorgestellte Vorgehensweise ist „nur“ für diejenigen Anleger interessant, die das Silber in der Schweiz erwerben und von Anfang an das Ziel verfolgen, dieses auch dort wieder zu veräußern. Natürlich können Regierungen jederzeit die jeweils geltenden Mehrwertsteuersätze anheben, womit sogar eine Gefahr eines Verlustgeschäftes im Raum steht. Allerdings hat es bekanntlich die Schweiz alles andere als eilig, die für sie vorteilhaften Steuergesetze zu ändern. Dieses kleine Schlupfloch ist derzeit bestens dazu geeignet, einen recht beachtlichen Teil an Steuern beim Silberkauf zu sparen.
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