In Publikationen der Wirtschaftspresse, aber auch in Tageszeitungen ist öfter die Rede davon, dass Unternehmen Rückstellungen bilden. Viele Leser ohne buchhalterische Vorbildung können sich allerdings kaum etwas darunter vorstellen. Dabei muss man kein Experte sein, um diesen wichtigen Begriff des Bilanzierungsrechtes verstehen zu können.
Funktion von Rückstellungen
Mit dem Jahresabschluss, der nach Beendigung jedes Geschäftsjahres aufgestellt werden muss, soll ein Unternehmen Anteilseignern, Gläubigern, dem Fiskus und anderen Interessenten ein möglichst realistisches Bild seiner finanziellen Situation vermitteln. Zu diesem Zweck müssen auch Verbindlichkeiten und Risiken berücksichtigt werden, die sich noch nicht in konkreten Zahlungsverpflichtungen darstellen. Sie werden Rückstellungen genannt und in besonderen Positionen auf der Passivseite der Bilanz nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Wenn die Sachverhalte, für die Rückstellungen gebildet wurden, in der Folgezeit zu Rechnungen werden, die bezahlt werden müssen, verbraucht das Unternehmen die Rückstellungen. Somit wird der Aufwand für derartige Verpflichtungen verursachungsgerecht der Periode zugerechnet, in der er entsteht und belastet nicht spätere Geschäftsjahre. Sollte ausnahmsweise der Grund für die Rückstellung in der Zukunft entfallen, wird sie ertragswirksam aufgelöst.
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Diese Art von Rückstellungen ist anderen Verbindlichkeiten, zum Beispiel gegenüber Lieferanten, sehr ähnlich. Sie unterscheiden sich von diesen nur dadurch, dass es eine gewisse Unsicherheit bezüglich ihrer Höhe und/oder des Zeitpunktes ihrer Fälligkeit gibt. So müssen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen gebildet werden, wenn Waren oder Dienstleistungen bereits empfangen wurden, der Lieferant aber noch nicht abgerechnet hat.
Rückstellungen für Personalverpflichtungen
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, weist in seiner Bilanz zum Jahresende Urlaubsrückstellungen, viele auch Rückstellungen für Prämien und Weihnachtsgeld aus. Dabei handelt es sich um Gehaltskosten, die wirtschaftlich anteilig bereits angefallen sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden. Denn der Anspruch eines Mitarbeiters auf Prämien oder Urlaubsgeld entsteht unabhängig von seiner Inanspruchnahme Monat für Monat.
Rückstellungen für Prozessrisiken
Ist ein Unternehmen am Bilanzstichtag in einen Aktiv- oder Passivprozess verwickelt, oder drohen mit großer Wahrscheinlichkeit Gerichtsverfahren müssen Rückstellungen gebildet werden. In jedem Fall sind die Kosten für Anwälte und Gerichte zu berücksichtigen. Rechnet das Unternehmen mit einem ungünstigen Ausgang des Prozesses müssen darüber hinaus auch noch Rückstellungen für Strafen, Schadenersatz und ähnliche Kosten gebildet werden. Wenn das entsprechende Gerichtsverfahren im nächsten Jahr nicht abgeschlossen werden kann, muss die Rückstellung zum nächsten Bilanzstichtag auf ihre Angemessenheit hin geprüft werden.
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