Nicht selten haben Vermieter durch die Arbeitslosigkeit, der privaten Insolvenz und der Zahlungsunfähigkeit ihrer Mieter zu leiden. Die Mietzahlungen bleiben aus, aber den Mieter aus der Wohnung zu bekommen, zeigt sich oftmals als ein schwieriger und kostenaufwendiger Prozess. Schlimmstenfalls können Sie als Vermieter auch Mietbetrügern in die Falle gehen.
Die sogenannten Mietnomaden haben nur eines im Sinn: sich kostenlos Ihr Mietobjekt anzueignen und nie Miete zu zahlen. Das ist für Sie als Vermieter nicht nur finanziell untragbar, sondern bringt in vielen Fällen auch noch ein unsachgemäßes Behandeln der Mietsache mit sich. Beschädigte Türen, Müllhalden und kaputtes Inventar sind keine Seltenheit. Mit einer Mietausfallversicherung können Sie sich als Vermieter gegen den finanziellen Schaden absichern.
Was ist eine Mietausfallversicherung?
Sollte es bei einem Ihrer Mieter zu Zahlungsschwierigkeiten bei der Miete kommen, sei es, dass der Mieter nicht zahlen kann oder nicht zahlen möchte, steht Ihnen der Schutz durch die Mietausfallversicherung zu Verfügung. Diese deckt die nicht beglichenen Mietforderungen und Schäden innerhalb des Mietobjektes ab. Die Betriebs- und Nebenkosten sind eingeschlossen. Schadens- und Entsorgungskosten, sowie Reinigungen und Renovierungsarbeiten sind im Bereich der Sachschäden abgedeckt.
Diese Versicherung bezieht sich lediglich auf privat genutzte Mietwohnungen oder Miethäuser. Ein Versicherungsschutz kann schon für einen laufenden Mietvertrag auch nachträglich beantragt werden, greift aber erst ab Versicherungsbeginn und nicht für bereits vorhandene Mietaußenstände.
Preise für den Schutz bei Mietausfall
Die Kosten für eine Mietausfallversicherung mit Sachschutz belaufen sich lediglich auf ein paar Euro monatlich, wozu im Gegensatz dazu die finanziellen Schäden durch Mietpreller tausendfach höher sein können. Für unter zehn Euro erhalten Sie bereits einen umfangreichen Versicherungsschutz und müssen nicht befürchten, auf den Schadenskosten und Mietaußenständen Ihrer Mieter sitzen bleiben zu müssen.
Sie können die Höhe der Versicherungssumme frei wählen, wobei der Wert des Mietobjektes, des Inventars und die Höhe der geforderten Miet- und Nebenkostenzahlungen Berücksichtigung finden sollte.
Anspruch bei Mietrückständen aufgrund behaupteter Mängel
Gibt der Mieter vor, vorhandene Mängel würden seine Lebensqualität einschränken und kürzt die Miete oder behält sie gar ganz ein, können sie bei dem Versicherer eine Vorauszahlung der Mietausfälle beantragen, bis der Sachverhalt gerichtlich geklärt wurde.
Da nur in den wenigstens Fällen eine Mietminderung aufgrund von Beschädigungen berechtigt ist und lediglich in Einzelfällen der Mieter das Recht zur Mietminderung erteilt bekommt, steht der Versicherer dem Vermieter bei und deckt die Mietausfälle im Vorfeld ab, damit Ihnen keine finanzielle Nachteile bis zur Klärung entstehen oder gegebenenfalls aufgrund der finanziellen Einbußen eventuell nicht gerichtlich vorgehen könnten.
Weitere Infos rund um Immobilien und Versicherungen finden Sie unter http://www.immobiliendeutschland.net/
Ähnliche Artikel: