Die Börse boomt wieder und mehr und mehr Menschen wollen Geld investieren. Wer in eine Aktie investiert, ist Aktionär und bei Erfolg des Unternehmens kann man eine Ausschüttung erhalten, die sogenannte Dividende. Diese stellt eine Gewinnbeteiligung dar, da ein Teil des Gewinns der Unternehmen an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Hierbei gibt es jedoch verschiedene Arten von Dividenden. Nachfolgend werden diese neben dem Prozess der Ausschüttung und geltenden Steuersätzen erläutert.
Eine Dividende wird als Gewinnbeteiligung im Austausch gegen Eigenkapital in Form von Aktienkauf verstanden. Sie ist eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien und Kursschwankungen werden durch die Dividende ausgeglichen. Ein Unternehmen zahlt Dividenden pro Aktie also pro Anteilsschein am Unternehmen aus. Dies hat auch einen Kundenbindungseffekt und führt zu der Gewinnung von neuen Aktionären, die sich kapitalmäßig am Unternehmen beteiligen wollen. Dies wiederum führt dazu, dass der Aktienkurs steigt und das Unternehmen über mehr Kapital verfügt. Grundsätzlich müssen zwischen verschiedenen Arten von Dividenden unterschieden werden. Die Ausschüttung kann in bar erfolgen, die Bardividende oder durch das Ausgeben zusätzlicher Aktien, die Stockdividende. Anstelle von Bargeld werden zusätzliche Aktien im Depot dazu geschrieben. Oft wird investieren sogenannte Dividendenjäger ausschließlich in Dividenden Aktien.
Möglich wäre auch eine Dividende in Form von Sachwerten. Hierunter fallen Aktien einer Tochtergesellschaft, die sich abspalten will. Der Aktionär halt demnach Aktien zweier getrennter Unternehmen. Die Dividenden werden in Deutschland jährlich ausgeschüttet und die Hauptversammlungen laufen von Februar bis Juli. Daneben kann es aber auch einmalige Sonderdividenden geben.
Dividenden beziehen ist nicht kompliziert
Wer sich an einem Unternehmen beteiligen möchte, muss zunächst ein Depot anlegen. Hier werden alle erworbenen Wertpapiere verwaltet. Am Ende eins Geschäftsjahrs findet die Hauptversammlung statt, an welcher Aktionäre teilnehmen dürfen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und Aktionäre haben ein Stimm- sowie Mitwirkungsrecht. Wichtig ist aber, dass nicht gesetzlich festgeschrieben wurde, dass Aktionäre ein Anrecht auf Dividenden haben. Die Hauptversammlung kann ebenso gut festlegen, die Dividenden nicht auszuschütten, um beispielsweise das Eigenkapital zu stärken. Wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird, kann ebenso keine Dividende ausgeschüttet werden. Wird jedoch eine Ausschüttung beschlossen, erfolgt diese zulasten der Unternehmenssubstanz. Die Dividende ist in ihrer Höhe abhängig davon, wie rentabel das Unternehmen ist und über wie viel Kapital es verfügt. Die Höhe der Ausschüttung wird öffentlich mitgeteilt und Aktionäre können auf der Hauptversammlung hierüber abstimmen. Wurde mit der Mehrheit der Aktionäre die Höhe genehmigt, wird die festgelegte Höhe nach drei Geschäftstagen auf die Konten der Aktionäre überwiesen. Wichtig ist, dass die Aktie am Tag der Hauptversammlung im Depotbestand war. Daher werden oft Aktien kurz vorher erworben, was zum Steigen des Aktienkurses führen kann.
Steuer wird natürlich auch fällig
Aktionäre sollten aber wissen, dass Dividenden in Deutschland der Abgeltungssteuer unterliegen, ebenso wie Zinsen und Kursgewinne. Diese ist insgesamt bis zu 26,375 % hoch, bestehend aus 25 % Steuern auf Kapitalerträge und 5,5 % Solidaritätszuschlag. Hinzu können Kirchensteuer kommen oder bei ausländischen Unternehmen noch die Quellensteuer im Heimatland. Hier kann mit zusätzlichen 15 % gerechnet werden. Bei Dividendenfonds werden 30 % pauschal als steuerfrei angesehen und die restlichen Erträge unterliegen gleichfalls der Abgeltungssteuer. Wer Informationen zu seiner Aktie und deren Dividende sucht, kann in Finanzportalen im Internet fündig werden. Hier werden oftmals auch Schätzwerte für die zukünftigen Dividendenhöhen angegeben.