Die Rürup Rente, eine nach dem Ökonomen Bert Rürup benannte Basisrente, wurde als staatliche geförderte, private Altersvorsorge im Jahr 2005 eingeführt. Sie sollte die Lücke schließen, die nach der Einführung der Riester-Rente für nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige entstand. Die Versicherungsnehmer schließen einen Rentenversicherungsvertrag ab, der in seinen Leistungskriterien eng an die gesetzliche Rente angelehnt ist, wobei im Gegensatz zur umlagefinanzierten staatlichen Rente eine Kapitaldeckung durch die Beiträge des Rentensparers erfolgt. Diese Vorsorgeform ist über den Kreis der Selbstständigen hinaus auch für gut verdienende Arbeitnehmer interessant, die andere Fördermöglichkeiten bereits ausgeschöpft haben.
Bedingungen der Rürup Rente
Die Versicherungsnehmer sparen in regelmäßigen Beiträgen oder per Einmalzahlung ihren Rentenvertrag an, auch wenige größere Einzahlungen sind möglich. Diese Form der Einzahlung wurde speziell für Selbstständige gewählt, die in Jahren eines hohen Verdienstes durch die Einzahlung ihre steuerliche Belastung entscheidend reduzieren können. Die staatliche Förderung erfolgt über Steuerersparnisse, bei hohen Einzahlungen in die Rürup Rente wirkt sich das steuerlich besonders günstig aus. Unternehmer, die vor Eintritt in das Rentenalter ihre Firma verkaufen, können auf diese Weise noch einmal kräftig Steuern sparen und gleichzeitig für die Rente vorsorgen. Ein Kapitalwahlrecht gibt es bei der Rürup Rente nicht, es wird eine lebenslange Leibrente gezahlt, und zwar mit vollendetem 60./62. Lebensjahr (Abschluss vor/nach 31.12.2011). Auch diese Regelung ist speziell für Selbstständige entworfen worden, die in Zeiten finanzieller Knappheit oft dazu tendieren, Rentenverträge aufzulösen, was sich im Alter sehr prekär auswirkt. Diese Verrentungspflicht gilt für sämtliche Leistungsmerkmale der Police, also auch die Todesfallleistung inklusive Beitragsrückgewähr und die Berufsunfähigkeitsrente.
Steuerliche Behandlung der Rürup Rente
Einzahlungen zur Basisrente werden in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht, hierauf beruht unter anderem die Förderung des Konzeptes. Bis zu einem Höchstbeitrag von 20.000 Euro jährlich pro Person (Ehepaare 40.000 Euro) wirken im Jahr 2012 insgesamt 74 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgabenabzug steuermindernd, wobei dieser Anteil in 2-Prozent-Schritten bis zum Jahr 2025 steigt. Zahlt also ein Versicherungsnehmer jährlich 6.000 Euro in die Basisrente ein, kann er im Jahr 2012 davon 4.440 Euro steuerlich geltend machen (= 74 Prozent), im Jahr 2013 sind es dann 4.560 Euro (= 76 Prozent). In der Rentenphase wird die ausgezahlte Rente besteuert, aber bis zum Jahr 2040 nur begrenzt, wobei auch hier der Anteil progressiv steigt. Der steuerfreie Anteil wird mit Beginn der Rentenauszahlung festgelegt und bleibt dann für den Rürup-Rentner gleich. Die Besteuerung begann mit 50 Prozent der ausgezahlten Rente im Jahr 2005, der Anteil steigt in 2-Prozent-Schritten bis 2020, dann in 1-Prozent-Schritten bis 2040. Wer also im Jahr 2012 Leistungen aus der Basisrente bezieht, zahlt lebenslänglich auf 64 Prozent seiner Rürup-Rente Steuern, 36 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Gleichzeitig konnte dieser Rentensparer die Beiträge teilweise steuerlich geltend machen. Aus der Kombination dieser beiden Steuervergünstigungen ergibt sich die Förderung der Rürup Rente.
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