Wer bei seiner Altersvorsorge einzig und allein auf die gesetzliche Rente vertraut, wird im Alter ein böses Erwachen erleben.Der demographische Wandel, hin zu einer überalterten Gesellschaft wird in den nächsten Jahrzehnten zu Rentenkürzungen führen müssen, wenn das System bezahlbar bleiben soll.
Bisher hat sich die Politik noch nicht an direkte Rentenkürzungen gewagt, die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, führt in der Praxis jedoch zu genau diesem Ergebnis. Umso wichtiger ist es in jungen Jahren vorzusorgen und eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen.
Um der Bevölkerung die private Altersvorsorge schmackhaft zu machen, hat der Staat vor einigen Jahren die Riester-Rente ins Leben gerufen, die gezielt durch direkte geldwerte Zulagen oder steuerliche Vorteile gefördert wird. Die Riester-Rente stellt für die meisten Menschen die optimale Form der privaten Altersvorsorge dar, zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören beispielsweise rentenversicherungspflichtige Selbständige und Arbeitnehmer, Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2, Zivildienst- und Wehrdienstleistende, Beamte und Pflegepersonen. Nicht anspruchsberechtigte Personen, beispielsweise geringfügig Beschäftigte, können dennoch in den Genuss der Riesterförderung kommen, sofern ihr Ehepartner anspruchsberechtigt ist.
Zu den riesterfähigen Vorsorgeprodukten zählen unter anderem entsprechend zertifizierte private Rentenversicherungen, sowie Bank- und Fondssparpläne. Ältere Sparer sind gut beraten zu sicheren Riesterprodukten wie dem Banksparplan zu greifen, er erlaubt einen schnellen Vermögensaufbau mit garantierter Rendite. Jüngere Sparer sollten das größere Renditepotential von Fondssparplänen nutzen, bei denen denen die Beiträge an der Börse investiert werden. Fondssparpläne beinhalten ein höheres Risiko, bringen aber statistisch gesehen langfristig die höhere Rendite.
Die staatliche Riesterförderung sieht unter anderem eine spezielle Förderung von Kindern vor, Familien erhalten pro Kind eine jährliche Zulage zwischen 185 und 300 Euro. Wer gerade ins Berufsleben einsteigt darf im ersten Sparjahr mit einem 200 Euro Bonus rechnen. Grundsätzlich muss jeder Riestersparer einen monatlichen Mindestbeitrag einzahlen, um die staatliche Grundzulage zu erhalten. Die Mindestbeiträge sind einkommensabhängig und bewusst tief angesetzt, zusätzlich kann die Zahlung bei Bedarf ausgesetzt werden, um das Riestersparen für jedermann finanziell zu ermöglichen. Zwischenzeitlicher Bezug von ALG-2 bleibt für die Riesterrente unschädlich, sie ist während der Ansparphase vor dem Zugriff staatlicher Sozialleistungsträger geschützt und pfändungssicher.
Frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres kann die Auszahlung der Riesterrente in monatlichen Abständen erfolgen. Bis zu 30% des angesparten Kapitals können auf einen Schlag zur Auszahlung kommen. Eine hundertprozentige und sofortige Auszahlung ist nur im Rahmen des Wohnriesterns möglich, wenn der Sparer das Kapital nachweislich zum Erwerb selbst genutzten Wohnraums nutzt.
Keine ähnlichen Artikel gefunden.