Am 30.11. ist alljährlich der Stichtag für die Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung, wenn diese als Versicherungsjahr das Kalenderjahr nutzt. Das ist bei den meisten Kfz-Versicherungen der Fall, damit ergibt sich bei einmonatiger Kündigungsfrist das Datum 30.11., zu dem das Kündigungsschreiben beim Versicherer vorliegen muss. Allerdings haben einige Versicherungsgesellschaften in den letzten Jahren auch bei der Autoversicherung auf die unterjährige Laufzeit umgestellt, wie das bei fast allen anderen Versicherungsarten schon immer üblich ist.
In diesem Fall endet das Versicherungsjahr am letzten Tag des dem Abschluss folgenden Kalendermonats. Wer also im Mai abgeschlossen hat, kann bis zum 31.05. zum 30.06. kündigen. Kraftfahrer müssen die Laufzeit in ihrer Police überprüfen. Bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugwechsel und im Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht, allerdings nicht, wenn die Beitragserhöhung auf einer Änderung der Typklasse des Fahrzeugs beruht. Die Typklassen werden alljährlich anhand des Schadenaufkommens durch einen Treuhänder ermittelt und stets nach dem 01.10. veröffentlicht.
Kfz-Versicherung vergleichen
Die Autoversicherung berechnen kann man im Internet mit Hilfe eines Vergleichsrechners. Es erfordert einige Sorgfalt und genaue Angaben zum Fahrzeug und dessen Halter. Jeder Online-Rechner verlangt zunächst das Kennzeichen des Fahrzeugs, damit wird die Regionalklasse bestimmt. Diese gehört, wie die Typklasse, zu den feststehenden (sogenannten harten) Tarifmerkmalen, nach denen die Versicherungssumme festgelegt wird. Auch die Regionalklasse wird nach dem statistisch ermittelten Schadensrisiko für die entsprechende Region bestimmt.
Nach dem Kennzeichen soll stets der genaue Fahrzeugtyp angegeben werden, und hier bieten die Online-Rechner zwei Möglichkeiten an: die Suche nach der Fahrzeugidentifikationsnummer aus dem Fahrzeugschein oder eine Suche nach dem (vom Halter erinnerten) Typ des Wagens nebst seinen genauen Eigenschaften. Die erste Möglichkeit ist wesentlich genauer, nehmen Sie am besten Ihren Fahrzeugschein einmalig zur Hand. Das dritte “harte” Tarifmerkmal ist die Schadenfreiheitsklasse, die sich aus den schadenfreien Jahren des Halters ergibt. Hier erinnern sich die meisten Kraftfahrer nicht so genau. In der bestehenden Police ist die Schadenfreiheitsklasse vermerkt. Für den Vergleich wäre es wünschenswert, sie genau einzutragen, für den tatsächlichen Preis einer neuen Police setzen sich die alte und die neue Versicherung miteinander in Verbindung und gleichen die Schadenfreiheitsklasse ab.
Jetzt folgen sehr viele “weiche” Tarifmerkmale wie die Art der Nutzung des Fahrzeugs, die jährlich gefahrenen Kilometer, die nächtliche Abstellung, die Nutzung durch weitere Personen und auch, ob der Halter Mitglied in einem Automobilklub ist und eine Bahncard benutzt. Diese weichen Tarifmerkmale lassen die Gesellschaften mehr oder weniger stark in ihre Berechnungen einfließen. Hieraus ergeben sich – neben den Leistungen der Versicherung – die größten Tarifunterschiede.
Wie man beim Wechsel der Kfz-Versicherung spart
Der Online-Rechner listet alle infrage kommenden Versicherungen auf, somit ist die preiswerteste Variante sofort sichtbar. Noch mehr kann jeder Fahrzeughalter sparen, wenn er genaueste Angaben zu seiner Fahrzeugnutzung macht und überlegt, welche Leistungen er wirklich benötigt. Bei der Schadenssumme, die versichert wird, sollte man nicht kleinlich sein und den niedrigsten Wert
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