Mit dem Umzug in eine neue Wohnung – vielleicht in eine neue Stadt – beginnt meist ein neuer Lebensabschnitt. Ein Umzug ist neben viel Stress auch mit hohen Kosten verbunden. Wenn viele helfende Hände mit anpacken, lassen sich eventuell Kosten wie den Möbeltransport oder kleinere Renovierungen einsparen. Daneben fallen aber bei einem Umzug jedoch auch Kosten an, die man als Mieter in jedem Fall einplanen sollte. Dazu gehören z.B. die Ausgaben für eine neue Küche, den Makler und nicht zuletzt die Mietkaution.
Mietkaution belastet Budget beim Umzug
Die Mietkaution kann ein Vermieter bis zur Höhe der dreifachen Nettokaltmiete von seinem Mieter verlangen. Das allein ist schon eine nicht unerhebliche Summe, die der Mieter als Sicherheit auf ein separates Konto zahlen muss, wobei er diesen Betrag nebst Zinsen bei seinem Auszug wieder zurück erhält. Letztlich kann sich auch kein Mieter gegen eine Mietkaution wehren. Er kann seinem Vermieter jedoch vorschlagen, anstelle einer Kautionszahlung in Bar einen Bürgen für den Betrag vorzuschlagen, bzw. dem Vermieter eine Mietbürgschaft auszustellen.
Eltern bürgen für Mietkaution
Möglich ist dies auf zweierlei Weise. Einerseits kann z.B. bei einem Studenten die Eltern persönlich als Bürge auftreten. Diese müssen dem Vermieter gegenüber dann Zahlungen leisten, wenn der Sprössling die Miete nicht mehr zahlt, oder der Vermieter beim Auszug die Wohnung wieder in einen vermietbaren Zustand bringen muss.
Die Mietbürgschaft über eine Bank oder Versicherung stellen
Neben der privaten Bürgschaft kann der Mieter auch die Mietbürgschaft einer Bank oder Versicherung wählen. Hier tritt die Bank als Bürge auf, und haftet in gleichem Maße wie eben z.B. die Eltern eines Studenten. Allerdings ist eine solche Mietbürgschaft nicht umsonst. Die Kosten variieren je nach Anbieter, und beginnen bei ca. 3,5% Zinsen auf die Kautionssumme. Einen großen Vorteil hat eine Mietbürgschaft für den Vermieter allerdings: Dieser kann sicher sein kann, dass es sich bei seinem potenziellen Mieter um einen solventen Bürger handelt. Denn Verbraucher mit einem negativen Schufaeintrag werden in aller Regel keine Mietbürgschaft erhalten.
Bürgschaft über eine Kautionskasse stellen
Neben Banken bieten inzwischen auch Versicherungen eine Mietbürgschaft an. Die Bonität einer Versicherungsbürgschaft ist einer Bankbürgschaft nahezu gleichgestellt. Die Mietbürgschaft einer Versicherung wird vom Mieter über eine so genannte Kautionskasse beantragt. In Puncto Sicherheit macht es für den Vermieter keinen Unterschied, ob er die Kaution in Form einer Bürgschaft oder als klassische Barkaution erhält.
Mietbürgschaft bietet Entlastung für die gebeutelte Umzugskasse
Letztlich bietet eine Mietbürgschaft aber in beiden Fällen dem Mieter eine finanzielle Entlastung bei einem Umzug. Da er das Geld für die Mietkaution nicht zusätzlich aufbringen muss, kann er dafür z.B. Möbel kaufen oder die Wohnung schön herrichten.
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