Die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen steigen seit der Gesundheitsreform stetig an. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch einen Mindestanteil der tatsächlichen Kosten. Dies sind Kosten, die für den Erhalt der Zähne aus gesundheitlicher Sicht unbedingt notwendig sind. Nicht inkludiert sind Zahnbehandlungen, die einer Verschönerung des Zahnbildes dienen und aus ästhetischer Sicht durchgeführt werden müssen. Diese finanzielle Lücke können Sie mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schließen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine private Zahnzusatzversicherung ist in der Regel für die meisten Menschen sinnvoll. Einen Hinweis gibt die Häufigkeit des Auftretens von Zahnproblemen. Wenn Sie bereits einige Wurzelbehandlungen erdulden mussten, spricht diese Tatsache dafür, dass auch in der Zukunft immer wieder mit Problemen in diesem Bereich gerechnet werden muss. Die Kosten für Implantate oder Inlays werden von der privaten Zahnzusatzversicherung übernommen. Sollten Sie in der Zukunft einen Zahnersatz benötigen, können sich die Kosten schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel aller Fälle lediglich einen Anteil von etwa 50% an den Gesamtkosten. Gelingt es Ihnen mithilfe des Bonusheftes, einen kontinuierlichen Zahnarztbesuch nachzuweisen, steigt der Anteil der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse auf maximal 65%. Die Differenz zahlen Sie aus eigener Tasche.
Das Leistungspaket der privaten Zahnzusatzversicherung
Der Leistungsumfang bei einer Zahnbehandlung ist bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich. Sie können sich bei verschiedenen Internetportalen, wie http://www.allsecur.de/produkte/zahnzusatzversicherung/index.html, einen Überblick über die Leistungspakete verschaffen. Verschiedene zahnmedizinische Behandlungen sollten mit dem Paket abgedeckt werden. Die Kosten für Implantate, Inlays und Verblendungen werden von fast allen Anbietern übernommen. Außerdem ist es ratsam, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die mindestens 50% der Behandlungskosten übernimmt. Vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist zu beachten, dass die meisten Versicherer eine Wartefrist von einigen Monaten voraussetzen. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums besteht eine Leistungspflicht. Bereits laufende zahnmedizinische Behandlungen werden von der Versicherung nicht übernommen. Aus diesem Grund macht es Sinn, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor Sie sich einer langwierigen Zahnbehandlung unterziehen.
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