Dieser Beitrag befasst sich mit einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt, der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, da die gesetzliche Absicherung durch zusätzliche Einsparungsmaßnahmen bei Weitem nicht mehr ausreicht. Eine Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer oder Selbständige nicht mehr imstande ist, seinen einmal erlernten Beruf oder seine selbständige Tätigkeit teilweise oder auch ganz auszuüben. Dies gilt, wenn diese Berufsübung auf längere Sicht oder dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist.
Die Ausgangslage:
Der Sozialversicherungsträger bietet schon seit dem 01.01.2001 keinen finanziellen Schutz mehr für den Fall der Berufsunfähigkeit, sondern kennt nur noch den Begriff der Erwerbsminderung. Hier unterscheidet man dann zwischen einer teilweisen Erwerbsminderung und einer vollständigen Erwerbsminderung. Eine teilweise Einschränkung liegt vor, wenn der Versicherte noch drei bis sechs Stunden seiner bisherigen Tätigkeit nachkommen kann. Bei weniger als drei Stunden geht die Sozialversicherung von einer vollständigen Erwerbsminderung aus. Derjenige der noch über sechs Stunden arbeiten kann hat überhaupt keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente. In den überwiegenden Fällen reicht die bei den Anspruchsberechtigen festgesetzte Rente nicht aus den bisherigen Lebensstandard zu erhalten.
Die Lösung:
Einen wirksamen Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit bietet die private BU-Versicherung. Sie zahlt die volle zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. So kann bei ausreichender Absicherung der bisherige Lebensstandard aufrecht erhalten werden und die Existenz ist weiterhin gesichert.
Vertragsgestaltung:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann einmal als selbstständiger Vertrag bestehen. Dies ist vor allem für alleinstehende Arbeitnehmer, die keine Unterhaltspflichten haben, zu empfehlen. Sie kann jedoch auch als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung eingeschlossen werden. Letztere Variante ist für Berufstätige zu empfehlen, die Angehörige zu versorgen haben. Dabei können die Hinterbliebenen im Falle eines Todes über ausreichend Kapital verfügen um beispielsweise noch bestehende Kredite zu tilgen oder die Ausbildung der Kinder zu finanzieren.
Tipp und Fazit:
Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Auswahl sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass unter der Berufsbezeichnung, die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit verstanden wird. Darüber hinaus ist es äußerst wichtig, dass in den Bedingungen keine Verweisungsklausel enthalten ist. Dies würde bedeuten, dass die Versicherung erst einmal auf eine andere Berufstätigkeit verweisen könnte und erst dann, wenn auch diese Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, würde die Leistungspflicht schließlich einsetzen. Die Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bereits in jungen Jahren erfolgen. Hier sind die Beiträge noch sehr günstig und es liegen meist noch keine Vorerkrankungen vor, die eine Versicherbarkeit erschweren oder ganz verhindern.
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