Eine angekündigte Steuerprüfung ist für die meisten Unternehmer und Freiberufler mit unangenehmen Gefühlen verbunden. Prüfungen werden von den Finanzbehörden in der Regel veranlasst, wenn einzelne Positionen in den Buchhaltungsunterlagen der Klärung bedürfen. Auch der konkrete Verdacht einer Steuerhinterziehung führt zu einer Betriebsprüfung.
In den letzten Jahren haben die Finanzämter ihr Personal gezielt aufgerüstet um auch immer mehr kleine und mittlere Unternehmen kontrollieren zu können. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei Firmen der so genannten Bargeldbranche zu teil. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Kneipenwirte, Friseure, Taxiunternehmer oder sogar Apotheken. Auch freie Handelsvertreter aus der Finanzdienstleistungsbranche werden gelegentlich geprüft. Der Personaleinsatz lohnt sich, so schätzen Experten. Es wird angenommen das ein einzelner Steuerfahnder im Durchschnitt eine Million zusätzliche Steuereinnahmen im Jahr generiert.
Erste Anzeichen, das in den nächsten drei Jahren eine Prüfung anstehen könnte erhält ein Unternehmen, wenn auf der jeweiligen Steuererklärung der Zusatz „Der Bescheid ist nach § 164 AO vorläufig“ vermerkt ist. Ist das der Fall ist auch tatsächlich mit einer Steuerprüfung in den nächsten drei Jahren zu rechnen. Das allein schon löst bei vielen Personen ein ungutes Gefühl aus.
Leider lässt sich eine einmal anberaumte Steuerprüfung nicht mehr abwenden. In den meisten Fällen ist eine Sorge jedoch unbegründet. Jetzt gilt es sich auf die bevorstehende Prüfung entsprechend vorzubereiten. Ein zu klärender Punkt ist wo die Steuerprüfung stattfinden soll. Das kann im Unternehmen selbst, oder aber auch beim Steuerberater geschehen. Gemeinsam mit seinem Steuerberater sollten alle Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Übersichtlichkeit überprüft werden. Nur so ist der Prüfer in der Lage alle relevanten Sachverhalte gleich zu verstehen und die den Vorgang zügig durchzuführen. Das dürfte im Interesse beider beteiligter Parteien sein.
Manchmal ist schon im Vorfeld abzusehen, das es Probleme bei der Prüfung geben könnte. Auch während der Prüfung können Meinungsverschiedenheiten auftreten, die auch nicht vom Steuerberater zu lösen sind. In diesem Fall kann ein Unternehmer einen
Anwalt für Steuerrecht beauftragen seine Interessen zu vertreten. Mit dessen Hilfe kann eine Strategie erstellt werden um im Ernstfall ein Steuerstrafverfahren zu verhindern.
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Fazit:
Eine Steuerprüfung kann jeden selbständigen Unternehmer und Freiberufler treffen. Das bedeutet nicht gleich Probleme. Eine gute Vorbereitung ist sehr wichtig. Treten dann wirklich einmal Unklarheiten auf sollte ein Experte zu Rate gezogen werden.
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